Wechsel in die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es grundsaetzlich zwei Moeglichkeiten fuer Arbeitnehmer, krankenversichert zu sein. Zum einen ueber die gesetzliche Krankenversicherung, bei der die Beitraege abhaengig vom Einkommen paritaetisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden. Hier kommen fuer den Versicherten noch weitere Kosten hinzu. Diese bestehen in der Praxisgebuehr sowie in Zuzahlungen zu einer ganzen Palette von Medikamenten. Die zweite Moeglichkeit besteht in der privaten Krankenversicherung, die allerdings nicht jedem Arbeitnehmer automatisch zugaenglich ist. Vielmehr muss das Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenz e liegen. Diese betraegt im Jahr 2008 stolze 48150 Euro. Oft wird diese Schwelle mit der so genannten Beitragsbemessungsgrenze faelschlicherweise gleich gesetzt. Diese liegt bei 43200 Euro und ihr Ueberschreiten befreit nicht von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf den Einkommensanteil oberhalb dieser Schwelle entfallen allerdings keine Beitraege mehr.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung will gut ueberlegt sein, denn er lohnt sich nicht zwingend fuer alle Arbeitnehmer. Gerade wer Kinder hat, sollte den entsprechenden Schritt genau durchrechnen. Sind in der gesetzlichen Krankenversicherung minderjaehrige Kinder noch kostenlos mitversichert, so fallen in der privaten Krankenversicherung fuer den Nachwuchs zusaetzliche Monatsbeitraege an, die die Ersparnis des Hauptversicherten schnell uebersteigen koennen.
Aber nicht nur Eltern sollten besser zweimal hinschauen, auch aeltere Interessenten muessen mit recht hohen und vor allem mit dem Alter recht dynamisch steigenden Beitraegen rechnen. Wer hingegen jung ist und kinderlos, fuer den wird sich der Wechsel in die PKV in aller Regel rechnen. Zehn Prozent der Beitraege in der privaten Krankenversicherung werden in eine Kapitaldeckung angelegt. Diese soll den Anstieg der Beitraege im Alter bremsen. Zu beachten ist, dass bei einem Wechsel in die PKV der jeweilige Anbieter den eigenen Anspruechen auch tatsaechlich genuegen sollte. Die erreichte Kapitaldeckung kann naemlich bei einem Wechsel des Anbieters nicht mit genommen werden. Die Entscheidung, welche Form der Versicherung ein Interessent waehlt, sollte auf jeden Fall in allen Details durchdacht werden.